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Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Anrechnung von im Ausland erworbenen Studienleistungen

Vor dem Auslandsaufenthalt

Schritt 1: Eigenständige Überprüfung der Kriterien zur Anerkennung von Studienleistungen
  • Prüfungsleistung wird an einer staatlichen/ staatlich anerkannten Hochschule im Ausland erbracht
  • Kein wesentlicher Unterschied in
    • Inhalt, d.h. Kurse haben vergleichbare Inhalte
    • Umfang, d.h. Kurse haben ähnlichen Leistungsumfang (mind. 6 ECTS für einen 7,5 ECTS-Kurs an der TU Dortmund)
    • Niveau, d.h. vergleichbare Studienrichtung (Bachelor/ Master)
Schritt 2: Kontaktaufnahme mit dem Lehrstuhl per E-Mail

Folgendes sollte in der E-Mail enthalten sein:

  • Name der ausländischen Universität
  • Name des besuchten Studiengangs
  • Course Syllabus der Veranstaltungen aus dem Ausland mit
    • Beschreibung der Kursinhalte
    • Umfang der ECTS/ Credits
  • Kursbezeichnung der Veranstaltung am URI-Lehrstuhl (Modul und Name)
  • Kurze schriftliche Begründung, warum der Kurs im Ausland inhaltlich mit dem vorgesehenen URI-Kurs übereinstimmt

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass nur bei vollständigen Angaben die Prüfung veranlasst wird!

Schritt 3: Anerkennungsvereinbarung
  • Senden Sie die ausgefüllte Anerkennungsvereinbarung an den Lehrstuhl
  • Im Fall einer Anerkennung vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin, um Ihnen die Anerkennungsvereinbarung auszuhändigen

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • Umrechnung der ausländischen Note in das deutsche Benotungssystem durch das Referat Internationales
  • Antrag auf Anerkennung bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einreichen
  • Beim Prüfungsausschuss einzureichende Unterlagen:
    • Anerkennungsvereinbarung(en)
    • „Transcript of Records“ (Original und Kopie)
    • Notenumrechnung des Referat Internationales
    • Syllabus der Veranstaltung
    • Aktuelle Studienbescheinigung

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