Vor dem Auslandsaufenthalt
Schritt 1: Eigenständige Überprüfung der Kriterien zur Anerkennung von Studienleistungen
- Prüfungsleistung wird an einer staatlichen/ staatlich anerkannten Hochschule im Ausland erbracht
- Kein wesentlicher Unterschied in
- Inhalt, d.h. Kurse haben vergleichbare Inhalte
- Umfang, d.h. Kurse haben ähnlichen Leistungsumfang (mind. 6 ECTS für einen 7,5 ECTS-Kurs an der TU Dortmund)
- Niveau, d.h. vergleichbare Studienrichtung (Bachelor/ Master)
Schritt 2: Kontaktaufnahme mit dem Lehrstuhl per E-Mail
Folgendes sollte in der E-Mail enthalten sein:
- Name der ausländischen Universität
- Name des besuchten Studiengangs
- Course Syllabus der Veranstaltungen aus dem Ausland mit
- Beschreibung der Kursinhalte
- Umfang der ECTS/ Credits
- Kursbezeichnung der Veranstaltung am URI-Lehrstuhl (Modul und Name)
- Kurze schriftliche Begründung, warum der Kurs im Ausland inhaltlich mit dem vorgesehenen URI-Kurs übereinstimmt
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass nur bei vollständigen Angaben die Prüfung veranlasst wird!
Schritt 3: Anerkennungsvereinbarung
- Senden Sie die ausgefüllte Anerkennungsvereinbarung an den Lehrstuhl
- Im Fall einer Anerkennung vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin, um Ihnen die Anerkennungsvereinbarung auszuhändigen
Nach dem Auslandsaufenthalt
- Umrechnung der ausländischen Note in das deutsche Benotungssystem durch das Referat Internationales
- Antrag auf Anerkennung bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einreichen
- Beim Prüfungsausschuss einzureichende Unterlagen:
- Anerkennungsvereinbarung(en)
- „Transcript of Records“ (Original und Kopie)
- Notenumrechnung des Referat Internationales
- Syllabus der Veranstaltung
- Aktuelle Studienbescheinigung